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AGB
Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen
Sämtlichen Lieferungen und Leistungen liegen ausschließlich die folgenden Bedingungen zu Grunde, sofern keine anderen von uns schriftlich bestätigten Abmachungen getroffen sind. Entgegen stehenden oder von den nachfolgenden Bestimmungen abweichenden Regelungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
  1. Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Wird eine ausdrückliche vertragliche Preisabsprache nicht getroffen, so erfolgt die Berechnung anhand der am Tag der Lieferung gültigen Nettopreise. Dasselbe gilt im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

  2. Bei Bestellungen von über € 150,00 Netto-Warenwert liefern wir innerhalb der Grenzen der Bundesrepublik fracht- und verpackungsfrei. Für Warenbestellungen unter € 150,00 berechnen wir eine Frachtkostenpauschale i. H. v. € 15,00.
    Die Lieferungen erfolgen grundsätzlich auf Rechnung und Gefahr des Empfängers.

  3. Bei Lieferung per Palette ist der Empfänger verpflichtet, bei Auslieferung der Ware im Tauschweg die gleiche Zahl unbeschädigter Leerpaletten zurück zu geben, die in Größe, Bauart und Verwendbarkeit denjenigen Paletten entsprechen müssen, mit denen die Ware geliefert wurde. Anderenfalls sind wir berechtigt, den Empfänger mit Wiederbeschaffungskosten zu dem uns jeweils in Rechnung gestellten Preis weiter zu belasten. 

  4. Außerhalb von Dauerschuldverhältnissen sind wir bei nicht nur kurzfristigen Störungen aufgrund höherer Gewalt, Streiks und Rohstoffmangel berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, sofern wir das Leistungshindernis nicht zu vertreten haben.

  5. Die Lieferung erfolgt so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von ca. 4 Wochen.

  6. Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist an die rechtzeitige Anzeige des Mangels geknüpft. Kunden, die nicht gleichzeitig Unternehmer sind, haben uns offensichtliche Mängel innerhalb von 2 Wochen anzuzeigen. Bei nicht offensichtlichen Mängeln beträgt die Rügefrist 1 Jahr. Ist der Kauf für beide Parteien ein Handelsgeschäft, so sind erkennbare Mängel innerhalb von 8 Tagen anzuzeigen. Im übrigen bleibt es bei der gesetzlichen Regelung des § 377 HGB.
    Für von uns zu vertretenden Mängeln unserer Waren leisten wir in der Weise Gewähr, dass wir mangelfreie Ware nachliefern.
    Zum Rücktritt vom Vertrag sind Sie nur dann berechtigt, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Weitere Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Ziff. 9 (Haftung) bleibt jedoch unberührt. Die beanstandete Ware ist im Originalgebinde zur Prüfung zur Verfügung zu halten und muss solange in Produkt entsprechender Weise gelagert und sachgerecht behandelt werden. Bei der Warenannahme sind folgende drei Punkte zu beachten:
    - Prüfen Sie den einwandfreien Zustand der Ware in Anwesenheit des Fahrers zur Sicherung von Schadenersatzansprüchen.
    - Lassen Sie sich Unregelmäßigkeiten wie Beschädigungen, fehlende Ware in jedem Fall vom Fahrer bestätigen.
    - Bewahren Sie die Anlieferpapiere auf. Wir benötigen diese zur Bearbeitung möglicher Gewährleistungsansprüche. Melden Sie die Mangelhaftigkeit sofort, jedoch zwingend innerhalb der oben angegebenen Fristen.
    Alle Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres ab Übergabe der Ware, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegen stehen.
  7. Außerhalb der Gewährleistungsvorschriften nehmen wir ordnungsgemäß bestellte Ware nicht zurück.
     
  8. An den gelieferten Waren behalten wir uns das Eigentum bis zur vollständigen Tilgung aller uns aus diesem Vertrag und aus der mit Ihnen bestehenden Geschäftsverbindung zustehenden Forderungen vor.
    Sie dürfen die Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb und nur mit der Maßgabe weiterveräußern, dass Forderungen aus dem Weiterverkauf auf uns übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware sind Sie nicht berechtigt. Insbesondere darf die Vorbehaltsware weder gepfändet, noch als Sicherheit übereignet werden. Hiermit treten Sie alle im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung entstandenen Forderungen als Sicherheit im Voraus an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Sie sind zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Unsere Verfügung, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange Sie Ihren Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommen. Übersteigt der Wert der an uns abgetretenen Forderungen die Höhe der gesicherten Forderungen um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen verpflichtet, einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freizugeben.

  9. Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, zwingend gehaftet wird. Der Schadenersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.
    Im Geschäftsverkehr mit Unternehmern haften wir nur für unser eigenes grobes Verschulden und das unserer leitenden Angestellten und gesetzlichen Vertreter. Bei grober Fahrlässigkeit ist unsere Haftung für vertragsuntypische oder unvorhersehbare Schadensposten ausgeschlossen.
Preise/Zahlungsbedingungen:
  1. Es gilt eine Zahlungsfrist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung als vereinbart.
  2. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungslegung gewähren wir Skonto i. H. v. 1 %, bei vereinbarter Regulierung durch Banklastschrift innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir Skonto i. H. v. 2 %.
  3. Wird das Zahlungsziel überschritten, sind wir bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, berechtigt, Verzugszinsen i. H. v. 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. ab Fälligkeitstag zu berechnen. Im übrigen beträgt der Verzugszinssatz für das Jahr 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
  4. Mit Herausgabe einer neuen Preisliste sowie Liefer- und Zahlungsbedingungen verlieren frühere Auflagen ihre Gültigkeit. Irrtümer und Druckfehler behalten wir uns vor.
  5. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferung und Zahlung ist im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten Kempten.


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